FACHGEBIETE

Die Fachgebiete von Rechtsanwalt Georg Royer sind:

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Allgemeines Strafrecht
  • Compliance

  • Cyberstrafrecht

  • Litigation (Prozessführung)
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

  • Datenschutzrecht

  • Anlegerverfahren

Rechtsanwalt Georg Royer berät darüber hinaus zu weiteren rechtlichen Themen – von A wie Arbeitsrecht bis Z wie (allgemeines) Zivilrecht. Sein Ziel ist es, dass seine Mandanten mit ihm einen verlässlichen Partner sowie die optimale juristische Beratung und Vertretung für sämtliche Rechtsangelegenheiten in beruflichen und privaten Situationen haben. Rechtsanwalt Georg Royer berät und vertritt oft beispielsweise auch in nachfolgenden Bereichen:

  • Miet- und Wohnrecht

  • Immobilientransaktionen

  • Insolvenzrecht und Restrukturierung

  • Arbeitsrecht
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
  • Vertragsgestaltungen
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
  • Gewerberecht

  • Veranstaltungsrecht
  • Verfassungsrecht und Grundrechtsschutz
  • Gemeinderecht

Wirtschaftsstrafrecht

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Georg Royer im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind vielfältig:

Vertretung in Verfahren

Rechtsanwalt Georg Royer vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, Beschuldigte wie auch Geschädigte, in Ermittlungsverfahren wie auch in einem allfälligen Haupt- sowie Rechtsmittelverfahren. Eine strategisch gut durchdachte Verteidigung bzw. Vertretung während des gesamten Strafverfahrens ist dabei unerlässlich. In komplexeren Fällen, in denen die Beiziehung von Fachleuten aus anderen Bereichen wie Wirtschaftstreuhänder,
PR-Litigation oder Forensik, erforderlich ist, kann Rechtsanwalt Georg Royer auf ein umfangreiches Netzwerk an erfahrenen Experten zurückgreifen, um eine optimale Vertretung sicher zu stellen.

Interne Untersuchungen

Stehen Vorwürfe in Zusammenhang mit (straf-) rechtswidrigen Vorgehen in einem Unternehmen oder einer Organisation im Raum, so kann es aus mehreren Gründen im Interesse des Unternehmens bzw. der Organisation liegen, im Rahmen einer internen Untersuchung die Vorwürfe aufzuklären. Rechtsanwalt Georg Royer unterstützt bei der Durchführung solcher internen Untersuchungen, von der Konzeptionierung über die Koordinierung bis zur Ergebnisaufbereitung.

Finanzstrafrecht

Rechtsanwalt Georg Royer berät und vertritt in allen Belangen des Finanzstrafrechts. Im Bedarfsfall erfolgt eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreuhändern, wobei Rechtsanwalt Georg Royer auf ein umfassendes Netzwerk zurückgreifen kann.

Allgemeines Strafrecht

Rechtsanwalt Georg Royer vertritt Beschuldigte sowie Opfer auch in allen sonstigen strafrechtlichen Angelegenheiten. Als Verteidiger vertritt er Beschuldigte von Beginn des Ermittlungsverfahrens (oft Beschuldigtenvernehmung oder Festnahme) bis zum Ende des Verfahrens. Ebenso vertritt Rechtsanwalt Georg Royer Opfer einer strafbaren Handlung als Opfer- bzw. Privatbeteiligtenvertreter. Darüber hinaus unterstützt er im Rahmen einer zivilgerichtlichen Geltendmachung von (Schadenersatz-) Ansprüchen, sollten diese nicht bereits im Strafverfahren vollständig zugesprochen worden sein.

Gerade im Strafrecht ist rasches Handeln und die umgehende Beiziehung eines Rechtsanwalts von besonderer Relevanz. Die erste Beschuldigtenvernehmung ist oft ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Deshalb ist es äußerst wichtig, sich bei Ladung durch die Strafverfolgungsbehörden zu einer Vernehmung in einem Strafverfahren rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen und allenfalls im Beisein eines Rechtsanwalts zur Vernehmung zu erscheinen.

Bei Zwangsmaßnahmen (Festnahme, Hausdurchsuchung) sollte ebenfalls umgehend rechtlicher Rat und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden, möge auch klar sein, dass die erhobenen Vorwürfe völlig unrichtig sind.

Sollten Sie mit einer Zwangsmaßnahme konfrontiert sein, erreichen Sie Rechtsanwalt Georg Royer auch außerhalb der Kanzleizeiten unter +43 (0) 664 / 104 92 01.

Compliance

Das Thema Compliance hat insbesondere für Unternehmen und öffentliche Institutionen einen immer höheren Stellenwert. Vor allem dient ein funktionierendes Compliance Management System dazu, zivil- und strafrechtliche Risiken für Unternehmen, Organisationen und auch Mitarbeiter zu minimieren bzw. möglichst zu verhindern.

Rechtsanwalt Georg Royer ist bei Austrian Standards zertifizierter Compliance-Officer. Er unterstützt bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Compliance Management Systemen. Auch bei aktuellen Themen wie der für gewisse Unternehmen und öffentliche Stellen rechtlich verpflichtenden Einführung eines Whistleblowing-Hinweisgebersystems berät Georg Royer laufend seine Mandanten. Ebenso bietet er individuelle Schulungen zu diversen Compliance-Themen in unterschiedlichen Formaten (vor Ort, per Webinar, in schriftlicher Form) an und steht für Einschätzungen und Stellungnahmen zu diversen Compliance-Fragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung

Cyberstrafrecht

Cybercrime, die Kriminalität in Zusammenhang mit Computer- und Internettechnologie, hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Angriffe auf fremdes Vermögen mit Unterstützung von IT werden immer häufiger. Ebenso steigen die Fälle in Zusammenhang mit Verletzungen der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten. Digitale Erpressung, Identitätsdiebstahl, Datendiebstahl, Cybermobbing, und Phishing sind einige wenige Beispiele der Cyberkriminalität.

Rechtsanwalt Georg Royer ist einer der ersten Rechtsanwälte Österreichs, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben. Er berät und vertritt Beschuldigte als auch Geschädigte in Zusammenhang mit sämtlichen Vorwürfen, die eine cyberstrafrechtliche Komponente aufweisen.

Litigation und Prozessführung

Rechtsanwalt Georg Royer vertritt und berät seine Mandantinnen und Mandanten in gerichtlichen Verfahren sowie bei außergerichtlichen Konfliktlösungen. Neben umfassender Kenntnis der Rechtslage spielen für die erfolgreiche (gerichtliche) Durchsetzung viele weitere Faktoren wie Verhandlungsgeschick, Kreativität und Flexibilität eine wesentliche Rolle. Diese Kompetenzen kann Rechtsanwalt Georg Royer vorweisen.

Rechtsanwalt Georg Royer unterstützt weiters (vor allem Unternehmen) beim Forderungsmanagement und der systematischen gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Georg Royer berät seine Mandanten in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Dabei unterstützt, berät und vertritt er

  • Unternehmensgründer
  • Unternehmen
  • Organe von Gesellschaften

in allen Belangen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, wie

  • Unternehmensgründung
  • Umgründungsvorgängen und sonstigen Änderungen bei den Gesellschaftern (Abtretung von Geschäftsanteilen etc.)
  • Durchführung von Generalversammlungen sowie Hauptversammlungen
  • Haftungsthemen
  • Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft, ihren Organen und/oder den Eigentümern

Neben dem klassischen Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Georg Royer auch in sämtlichen Angelegenheiten des Vereinsrechts sowie des Stiftungsrechts und betreut von der Gründung bis zur Auflösung.

Datenschutzrecht

Rechtsanwalt Georg Royer berät in sämtlichen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören:

• Umsetzung der datenschutzrechtliche Anforderungen in Unternehmen und Organisationen
• Unterstützung bei konkreten Anlassfällen wie Auskunftsbegehren, Data Breach etc.
• Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten
• Schulung von Mitarbeitern

Anlegerverfahren

Rechtsanwalt Georg Royer berät und vertritt in rechtlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Vermögensveranlagungen. Anlegerverfahren haben gewisse Besonderheiten. Zum einen handelt es sich dabei oft nicht um Einzelfälle, sondern um zahlreiche gleich oder ähnlich gelagerte Fälle, meist von unterschiedlichen Anlegern. Ebenso spielen mehrere unterschiedliche Verfahren eine Rolle. So kommen neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung nicht selten auch (wirtschafts-)strafrechtliche, insolvenzrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte vor.