Georg Kudrna berät und vertritt seit mittlerweile über drei Jahren zahlreiche geschädigte Anleger der sogenannten “schilling”-Gruppe. Ein nunmehr vorliegendes rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien bestätigt, dass sogar strafrechtswidrig gehandelt wurde und Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben.
Über die “schilling”-Gruppe (konkret über die “schilling” Wirtschaftsberatungs GmbH als Vermittlerin sowie über die “schilling” Treuhand GmbH als Treuhänderin) investierten Hunderte Anleger oftmals einen nicht unbeträchtlichen Betrag ihres Ersparten in unterschiedlichste Beteiligungen an Unternehmen wie auch Immobilien. Was zu Beginn gut aussah – und vielleicht auch gut gelaufen ist – wurde immer mehr zum Fiasko. Wie der gerichtlich bestellte Sachverständige attestierte und dann das Landesgericht für Strafsachen Wien auch in seinem rechtskräftigen Urteil feststellte, erfolgte eine (zumindest teilweise) Veruntreuung von Geldern nach dem Prinzip “Loch auf, Loch zu”.
Nun geht es darum, zu retten was noch zu retten ist. Hierfür berät und vertritt Georg Kudrna geschädigte Anleger in den anhängigen Insolvenz- und Strafverfahren, um einerseits Aufklärung, wo sich das investierte Vermögen tatsächlich befindet, zu erreichen und andererseits die Rechte und Ansprüche der Anleger bestmöglich durchzusetzen.
Einige Medienberichte zur Causa “schilling” finden Sie hier: